Allg. Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Wolfswesen ab dem 011.07.2024, 47475 Kamp-Lintfort, Inh.: Urte Kuhlen nachfolgend Hundeschule genannt

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen weiblich, männlich und divers verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

§1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenem Vertrag, handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Trainingsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und an den Einzelstunden sowie die spätere Durchführung der Trainingsvorschläge, erfolgen stets auf das Risiko des Kunden. Das Training findet an, von der Hundeschule, vorgegebenen Orte statt.

§2 Teilnahmevoraussetzung
Es können nur Hunde an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung gegen Leptospirose, Parvovirose, HCC, Parainfluenza, Staupe sowie ab der 12. LW gegen Tollwut geimpft sind. Ein Nachweis ist bei der Anmeldung vorzulegen. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist bei Anmeldung vorzulegen.

§3 Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind, außer nach Absprache mit der Hundeschule, von der Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule ausgeschlossen.

§4 Vertragsabschluss
Die Buchung der gewünschten Leistung kann persönlich oder telefonisch oder per Mail erfolgen.

1.    Einzeltraining/Online-Beratung/Intensivtraining
Im Einzeltraining/der Online-Beratung/dem Intensivtraining bietet die Hundeschule dem Kunden zu einem vereinbarten Termin Unterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch die Terminvereinbarung zwischen der Hundeschule und des Kunden.

2.    Gruppentraining/Beschäftigungskurs

Die Hundeschule bietet zu vereinbarten Zeiten Gruppentraining an. An diesem kann der Kunde, nach Absprache mit der Hundeschule, teilnehmen. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch die Terminvereinbarung zwischen der Hundeschule und dem Kunden.

§5 Mehrfachkarten/Zahlungsbedingungen
Gruppentraining ODER Beschäftigungskurs mit der Berechtigung der einmaligen Teilnahme pro Woche
Der Kauf einer 10-er Karte berechtigt zur Teilnahme von 10 Einheiten für den gebuchten Kurs,einmal wöchentlich und hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 12 Wochen. D.h. der Kunde hat 12 Wochen Zeit um die 10-er Karte zu verbrauchen.
Der Kauf einer 5-er Karte berechtigt zur Teilnahme von 5 Einheiten für den gebuchten, einmal wöchentlich und hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 6 Wochen. D.h. der Kunde hat 6 Wochen Zeit, die 5-er Karte zu verbrauchen.
Bei Nichtteilnahme an den gebuchten Einheiten der Mehrfachkarten, innerhalb der Gültigkeit, entfallen die bereits bezahlten Einheiten ersatzlos. Ausnahmen siehe unten.
Die Mehrfachkarten können in bar oder per EC bei Kauf bezahlt werden.

Gruppentraining UND Beschäftigungskurs mit der Berechtigung der einmaligen Teilnahme an dem jeweils gebuchtem Kurs
Eine 10-er Karte berechtigt zur Teilnahme von insgesamt 10 Einheiten für die gebuchten Kurse und hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 6 Wochen.
Bei Nichtteilnahme an den gebuchten Einheiten der Mehrfachkarten, innerhalb der Gültigkeit, entfallen die bereits bezahlten Einheiten ersatzlos. Ausnahmen siehe unten.
Die Mehrfachkarten können in bar oder per EC bezahlt werden.

Die Bezahlung der Online-Beratung, des Intensivtrainings und des Einzeltrainings erfolgt nach Rechnungsstellung der Hundeschule und kann in bar oder per EC vor Ort direkt oder aber per Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen auf das Konto der Hundeschule bezahlt werden.
Die einzelne Teilnahme an gebuchten Gruppen- oder Beschäftigungskurse, muss nach der Einheit direkt in bar oder per EC bezahlt werden.

§6 Rücktritt durch den Kunden von der gebuchten Leistung
Die Bekanntgabe des Rücktritts/die Absage der vereinbarten Leistung muss mindestens 24 Stunden vor Leistungsbeginn entweder durch E-Mail, Sms, WhatsApp, telefonisch oder persönlich erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Leistung in voller Höhe berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist sofort nach Erhalt per Banküberweisung auf das Konto der Hundeschule zu begleichen.
Gekaufte Mehrfachkarten können nicht zurückgegeben werden und die vom Kunden abgesagte Leistung verfällt auch ersatzlos auf den Mehrfachkarten.



§7 Rücktritt durch die Hundeschule
Sollte das Training aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Ereignissen seitens der Hundeschule ausfallen und der Ausfall fällt in den Zeitraum in der vom Kunden gebuchten Leistung, verlängert sich die Gültigkeit der Mehrfachkarte um den Zeitraum des Ausfalls.
Auch hier ist eine Erstattung/Auszahlung nicht möglich.
Ein durch die Hundeschule, aus o.g. Gründen, abgesagtes Training kann durch erneute Terminvereinbarung neu gebucht werden.

§8 Läufigkeiten und Verhalten des Kunden
Sollte eine Hündin läufig werden, werden max. 3 Wochen an das Verfallsdatum der aktuell gültigen Mehrfachkarte des Kunden drangehangen. Eine Auszahlung bzw. Erstattung ist nicht möglich.

§9 Verhalten des Kunden
Die Hundeschule behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurückzutreten wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist, der Kunde sich entgegen des Tierschutzgesetz verhält oder der Kunde den Anweisungen der TrainerInnen nicht befolgt oder aber sich mit den moralischen und ethischen Aspekten zum Umgang mit Hunden von der Hundeschule nicht identifizieren kann.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Trainer.

§10 Filmen und Fotografieren
Dem Kunden sind das Filmen und Fotografieren während des Unterrichts untersagt. Die Hundeschule ist berechtigt, während des Trainings zu filmen oder zu fotografieren und das Bildmaterial zu Werbezwecken auf der Homepage und in den sozialen Medien bzw. zu Unterrichtszwecken zu verwenden. Der Kunde stimmt durch seine Unterschrift auf dem Blatt „Einverständniserklärung für die Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen“ diesem zu bzw. kann die Nutzung von diesem Material, auf dem er zu sehen ist, schriftlich ablehnen. Dieses Blatt wird bei Anmeldung ausgehändigt.

§11 Wetterklausel
Es gelten die Angaben der DWD Unwetter App.
Bei Hitzewarnungen/Sturmwarnungen/Unwetterwarnungen behält sich die Hundeschule vor, den Unterricht aus Sicherheitsgründen/Gesundheitsgründen ausfallen zu lassen. Hier wird der Zeitraum des Ausfalls an die Gültigkeit der Mehrfachkarte drangehangen. Auch hier ist eine Auszahlung/Erstattung nicht möglich.
Sollte der Kunde selbst entscheiden, aufgrund von Wetterlagen, die vereinbarte und bezahlte Leistung nicht zu nutzen, verfällt seine bereits bezahlte Leistung ersatzlos. Eine Erstattung/Auszahlung ist nicht möglich.
Die Hundeschule ist bemüht, Unterricht in jeder Wetterlage zu ermöglichen.


§11 Haftung
Die Hundeschule, sowie deren Inhaberin Urte Kuhlen und Ihre Beschäftigte/n haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch den Kunden oder seinen/m  Hund/en   verursacht werden. Begleitpersonen des Kunden sind auf den bestehen Haftungsausschluss, durch den Kunden, hinzuweisen.
Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Angeboten der Hundeschule erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.
Die Inhaberin Urte Kuhlen und Ihre Beschäftigten bzw. Beauftragten übernehmen keine Haftung für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hund/e herbeigeführt werden. Der Kunde haftet für Schäden, die er selbst oder sein/e Hund/e verursacht haben zu einhundert Prozent.

§12 Sonstige Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheuten oder eine Läufigkeit des Hundes/der Hunde, sowie eine übersteigerte Aggressivität seines/r Hund/e oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.

Verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Kunden stört oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, welches den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt den Kunden dauerhaft vom Unterricht auszuschließen.

§13 Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte (Salvatorische Klausel)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.

Kamp-Lintfort, den 18.04.2024








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